Hauptuntersuchung
nach § 29 StVZO.
HU/AU - INFO
Seit dem 1. Januar 2010 werden in Deutschland keine AU-Plaketten mehr auf die vorderen Fahrzeugkennzeichen geklebt.
Die Abgasuntersuchung ist zum internen Bestandteil der Hauptuntersuchung geworden.
Dennoch sind die Durchführung und das Bestehen der Abgasuntersuchung nach wie vor Voraussetzung für die Zuteilung der HU-Plakette.
Unsere Leistungen:
- Vorabdurchsicht
- Durchführung der Abgasuntersuchung (AU)
- Vorführung und Abnahme vor Ort durch TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS
- Evtl. festgestellte Mängel können direkt behoben werden